Qualität und Sicherheit - Während der Bauphase
Endkontrolle durch unabhängigen Baugutachter (2)
Blower-Door-Test (1)
Energieausweis
Bauzeitgarantie (1)
4-fache Baufertigstellungs-Bürgschaft (2)
Wir möchten, dass Sie die Bauzeit Ihres Traumhauses ohne Sorgen erleben können. Deshalb garantiert Town & Country die Fertigstellung Ihres Hauses zu dem vereinbarten Preis. Wie? Sie erhalten von uns eine im Kaufpreis enthaltene Baufertigstellungs-Bürgschaft in Höhe von 20% des Kaufpreises von der R+V Versicherung.
Warum ist das wichtig? Der Gesetzgeber fordert 5% Erfüllungsbürgschaft zur Absicherung der Bauherren bei Insolvenz des Bauunternehmens. Bei Town & Country erhalten Sie 20%. Das ist das Vierfache an Absicherung, damit auch bei Insolvenz Ihres Vertragspartners die Fertigstellung Ihres Hauses wirklich erfolgen kann.
Warum ist das wichtig? Der Gesetzgeber fordert 5% Erfüllungsbürgschaft zur Absicherung der Bauherren bei Insolvenz des Bauunternehmens. Bei Town & Country erhalten Sie 20%. Das ist das Vierfache an Absicherung, damit auch bei Insolvenz Ihres Vertragspartners die Fertigstellung Ihres Hauses wirklich erfolgen kann.
Vom Wirtschaftsprüfer verwaltetes Baugeldkonto (2)
Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung
Schon im Kaufpreis eines Town & Country Hauses ist der für den Hausbau notwendige Versicherungsschutz mit der Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung enthalten. Diese beiden Versicherungen schützen Sie, als Bauherren, bei Schäden an Ihrem Haus während der Bauzeit und vor Ansprüchen Dritter.
Verwendung von Markenprodukten
Wir bauen in geprüfter Qualität. Sie sollen sicher sein, dass Ihr Town & Country Haus höchsten Ansprüchen bei den verwendeten Materialien und in der Verarbeitung genügt. Aus diesem Grund verwenden wir nur Markenprodukte beim Bau Ihres Town & Country Hauses. Angefangen bei Baustoffen für das Mauerwerk über Heizthermen bis hin zum Dach und vielen anderen setzen wir auf anerkannte Marken-Standards.
(1) bei schlüsselfertiger Erstellung
(2) außer Selbstbau und Eigenleistungen
(2) außer Selbstbau und Eigenleistungen










